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Leipzig, 27.02.2008
Planung der Autobahn A 44 durch ein FFH-Gebiet bei Hessisch Lichtenau
Ein anerkannter Naturschutzverein klagt gegen einen Ergänzungs-Planfeststellungsbeschluss für den Neubau eines Abschnitts der Autobahn Kassel - Herleshausen (A 44) im Bereich der Stadt Hessisch Lichtenau. Die vom Ruhrgebiet bis zum Kasseler Kreuz verlaufende A 44 soll in Richtung Eisenach weitergeführt und dort mit der A 4 verknüpft werden, um die Lücke der Autobahnverbindung zwischen dem Ballungsraum Rhein/Ruhr und der Städteachse Eisenach – Erfurt – Dresden zu schließen. Nördlich von Hessisch Lichtenau durchschneidet die Trasse das Lichtenauer Hochland, das von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) aufgenommen worden ist. Auf eine Klage gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss für denselben Bauabschnitt hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2002 diesen Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, weil die Planfeststellungsbehörde ihrer sich aus dem europäischen Naturschutzrecht ergebenden Pflicht zur Alternativenprüfung nicht ausreichend nachgekommen sei. Daraufhin hat die Behörde in einem ergänzenden Verfahren eine alternative Trassenführung südlich von Hessisch Lichtenau genauer geprüft und weitere Untersuchungen zu den Einwirkungen der Planung auf den Naturhaushalt vorgenommen. In ihrem Ergänzungs-Planfeststellungsbeschluss hat sie an der Nordtrasse festgehalten, aber im Interesse des Naturschutzes Änderungen der Planung verfügt. Mit seiner erneuten Klage macht der Naturschutzverein geltend, die Planung führe auch in der geänderten Form zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets und eines faktischen Vogelschutzgebiets. Die engen Voraussetzungen einer Befreiung von den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zum Schutz solcher Gebiete lägen nicht vor. Außerdem verletze die Planung das deutsche und europäische Artenschutzrecht. (BVerwG 9 A 3.06, Termin zur mündlichen Verhandlung: 27. Februar 2008)
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