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LKW-Durchfahrverbot auf der B 7 ?

Entlastung der B 7-Anwohner ist kurzfristig möglich

"Eine Entlastung der B 7-Anwohner ist kurzfristig möglich", fassen AVN und BUND das Ergebnis eines aktuellen Gutachtens zu dieser Thematik zusammen. Eine starke Reduzierung des LKW-Verkehrs ist ein wichtiger Baustein in einem umweltverträglichen Verkehrskonzept für Nordhessen, das ohne den Neubau der A 44 auskommt.

Die Frage, um die es geht: Ist es rechtlich möglich, den LKW-Durchgangsverkehr von der B 7 zu verbannen?.

mehr dazu siehe Pressemitteilung vom 24.01.03... und zur Plakataktion am 16.10.2003

Gutachten

Die rechtliche Situation wird in einem Gutachten von Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach, Fachanwältin für Verwaltungsrecht am Oberlandesgericht Frankfurt/M., ausführlich dargestellt:

Dieses Gutachten liegt als PDF-Datei U-Philipp-Gutachten.pdf vor. (Falls Sie die Datei nicht öffnen können, holen Sie sich bitte den kostenlosen Adobe®-Reader® )

Das Ergebnis des Gutachtens lautet wie folgt:

Durch ein Verkehrskonzept für die mit Schwerlastverkehr hoch belastete Straßenverbindung B 7 / B 27 / B 400 mit der Anordnung eines ganztägigen Durchfahrverbotes und entsprechenden Maßnahmen, die die Einhaltung gewährleisten, ist eine wesentliche Entlastung der betroffenen Anwohner zu erreichen. Die verkehrsbeschränkende Anordnung ist zum Schutz der Wohnbevölkerung gegen Lärm und Abgase gem. §§ 45 I i.V.m. 40 II BImSchG sowie zum Schutz der Ökosysteme möglich.

 

http://avn.cooltips.de/lkwverbot.php ,     erstellt am 22. Mai 2003,     zuletzt geändert am: 13. Mar 2009 (ehr)